Quelle: Lebenshilfe/David Maurer

Orts- und Kreisvereinigungen

Die Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe sind eingetragene gemeinnützige Vereine, die überwiegend durch einen ehrenamtlichen Vorstand geführt werden. Die Orts- und Kreisvereinigungen leisten die Basisarbeit und stellen das Bindeglied zwischen Eltern und Angehörigen, Menschen mit Behinderung und den in den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe tätigen Fachkräften dar.

Sieben Orts- und Kreisvereinigungen sind Träger von Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung. Andere Ortsvereinigungen sind Gesellschafter gemeinnützige GmbH'en. In deren Trägerschaft werden die vielfältigen Angebote der Einrichtungen und Dienste vorgehalten.

 

 

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